Verringerte Mehrwertsteuersatz - kein Problem für eine kaufmännische Software
Lange Zeit hat Peer Steinbrück weitere Ausnahmen zum gültigen Mehrwertsteuer-Mindest-Satz der EU blockiert. Einer seiner Gründe war eine mögliche Wettbewerbsverzerrung im Binnenmarkt. Ende Januar erklärte er sich nun damit einverstanden, dass alle EU-Staaten „optional und nur ganz begrenzt in bestimmten Sektoren“ die Sätze senken könnten.
Er wäre beispielsweise jetzt damit einverstanden, wenn Frankreich verringerte Sätze auf gastronomische Dienstleistungen erheben würde. Steinbrück ist weiterhin der Ansicht, dass es nur wenige Ausnahmen geben soll. Bislang gibt es einen Vorschlag, den Mitgliedstaaten bei der Festsetzung der Sätze aller lokalen Dienstleistungen freie Hand zu lassen.
Ein weiterer Vorschlag, Steuererleichterungen für energieeffiziente Produkte zu ermöglichen, steht noch aus.
Verringerte Sätze in Deutschland lehnt Steibrück zurzeit definitiv ab.
Würde es einmal soweit kommen – mit einer kaufmännischen Software können Sie den Mehrwertsteuersatz problemlos anpassen.
Tags: Mehrwertsteuer anpassen, Software
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