Besser gleich mit Lizenz

Software ohne Lizenz kann Sie viel Geld kosten. Ein neues Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe hat entschieden, dass der Chef Vorsorge treffen muss, dass in seinem Unternehmen nicht die Urheberrechte an Programmen verletzt werden. Dass bedeutet, dass der Chef für seine Mitarbeiter haftet.

Um seiner Pflicht nachzukommen, kann die Unternehmensführung auch Mitarbeiter entsprechend anweisen und diese zur Durchführung beauftragen. In den meisten Fällen bringen alarmierte Softwareunternehmen ein Strafverfahren ins Rollen. Häufig zahlen Unternehmer eine geforderte Auflage mit der Hoffnung, dass das Verfahren zügig eingestellt wird. Allerdings gilt die Zahlung in einem späteren Verfahren als Schuldanerkenntnis.

Lizenzverstöße können auf der Internetseite des Branchenverbands Business Software Alliance gemeldet werden. Diesem Verband gehören auch Apple und Microsoft an. Erfahrungsgemäß nutzen Mitarbeiter, die mit einem alten Arbeitgeber noch eine „Rechnung offen haben“, diese Möglichkeit sehr häufig.

Bleiben Sie korrekt, schützen Sie sich vor unangenehmen Verfahren – nutzen Sie Ihre kaufmännische Software nur mit Lizenz.

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