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Wie Sie den Aufwand für INTRASTAT-Meldungen reduzieren

Dienstag, den 7. Oktober 2008

Für alle Unternehmen, die Warengeschäfte mit dem EU-Ausland von mehr als 300.000 Euro im Jahr betreiben, sind INTRASTAT-Meldungen verpflichtend. Meldepflichtig sind nicht nur EU-Importe oder EU-Exporte, sondern auch andere Warentransaktionen, bei denen Ware ins EU-Ausland geht, wie beispielsweise Leasinggeschäfte.

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