Neuberechnung des Nettolohns mit kaufmännischer Software
Die Finanzkrise kommt in der realen Wirtschaft an. Mit verschiedenen Maßnahmen möchte die Politik die Binnennachfrage ankurbeln, unter anderem durch die Korrektur des Einkommensteuertarifs.
Arbeitnehmer sollen möglichst schnell in den Genuss der geplanten Steuersenkung kommen. Damit die Deutschen zeitnah und flächendeckend mehr Geld zur Verfügung haben, steht das geltende Recht außen vor. Arbeitgeber werden ausdrücklich verpflichtet, den Nettolohn rückwirkend neu zu berechnen, wenn dies wirtschaftlich zumutbar ist.
Wirtschaftlich zumutbar ist dies, wenn die Abrechnung automatisiert erledigt wird. „Das ist regelmäßig der Fall bei Arbeitgebern mit maschineller Lohnabrechnung, deren Lohnabrechnungsprogramme eine rückwirkende Neuberechnung vorsehen und ermöglichen.“ lautet es in der Begründung zum Gesetz.
Haben Sie Fragen zur Neuberechnung des Nettolohns? Interessieren Sie sich für eine Software, die beispielsweise einen Nettolohn nachträglich neu berechnen kann? Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie gerne.
Tags: kaufmännsiche Software, Software
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