Wie Sie Verzugszinsen korrekt berechnen – neue Sätze ab dem 01.07.08

Haben Sie manchmal Kunden, die ihre Rechnungen nicht pünktlich zahlen? Bestimmt. Dann gibt es auch noch die hartnäckigen Fälle, bei denen sich auch nach einer Zahlungserinnerung und einer Mahnung nichts tut.

Es ist Ihr gutes Recht, bei solchen Kunden Verzugszinsen zu berechnen. Zum einen können Sie so Ihren Zinsschaden ausgleichen und zum anderen Ihren Schuldner dazu bewegen, endlich zu bezahlen.

Wie berechnen Sie die Verzugszinsen jedoch korrekt? Als Grundlage dient der sogenannte Basiszinssatz. Diesen legt die Bundesbank zweimal im Jahr fest, zum 01. Januar und zum 01. Juli. Zurzeit gilt ein Zinssatz von 3,19% pro Jahr, festgelegt am 01.07.08.

Ihre Verzugszinsen berechnen Sie, indem Sie gegenüber Unternehmen 8 Prozentpunkte aufschlagen. Daraus ergibt sich zurzeit ein Zinssatz von 11,19 % p.a. Bei Verbrauchern schlagen Sie 5 Prozentpunkte auf den Basiszinsatz, momentan wären das 8,19 % p.a.

Berechnen dürfen Sie Verzugszinsen ab dem Tag, an dem Ihr Schuldner in Verzug gerät. In Verzug gerät Ihr Schuldner automatisch 30 Tage nach Zugang und Fälligkeit der Rechnung sowie nach Ihrer Mahnung einer fälligen Rechnung.

Verbraucher müssen Sie auf den Verzug 30 Tage nach Fälligkeit extra hinweisen.

Eine kaufmännische Software von Sage erleichtert Ihnen die Berechnung der Verzugszinsen. Mit einer Offenen-Posten-Verwaltung oder einer Finanzbuchhaltung erfassen Sie Ihre Zahlungseingänge schnell und einfach. Die Software „weiß“ dann, welche Rechnungen noch offen sind und schlägt in einem Mahnlauf überfällige Rechnungen zur Mahnung vor.

Pro Mahnlauf können Sie Verzugszinsen oder Mahngebühren eintragen, zum Beispiel ab der 3. Mahnstufe.

Das Eintreiben von Forderungen, eventuell auch mit Verzugszinsen, gehört zu den wichtigsten Aufgaben eines Unternehmers. Die richtige Software erleichtert Ihnen diese Arbeit.

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