Wie Sie den Gewinn Ihres Unternehmens ermitteln
Software-Produkte von Sage Software unterstützen Sie bei der Buchführung
Die Höhe Ihrer Steuerzahlung als Selbstständiger setzt das Finanzamt fest. Als Grundlage für die Berechnung gilt Ihr Gewinn beziehungsweise Verlust. Diesen ermitteln Sie nach Auflauf eines Geschäftsjahres selbst.
Wie erfolgt jedoch die Gewinnermittlung? Ist eine Bilanz die einzige Möglichkeit? Nein, unter bestimmten Vorraussetzungen können Sie Ihren Gewinn auch mit einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermitteln.
In einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung werden alle Betriebseinnahmen von den Betriebsausgaben des gleichen Jahres abgezogen. Die Differenz ist der Gewinn. Eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung ist im Vergleich zur Bilanz einfacher zu erstellen.
Wer darf überhaupt mit einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung arbeiten?
- Freiberufler, unabhängig von ihrem Umsatz und Gewinn
- Kleingewerbetreibende, die nicht im Handelsregister eingetragen sind, bis zur Aufforderung des Finanzamtes, zur Bilanz zu wechseln. Das Finanzamt darf auffordern, wenn der Umsatz über € 500.000 beziehungsweise der Gewinn über € 50.000 liegt.
Ohne Aufforderung müssen Sie nicht zur Bilanzierung wechseln. Allerdings ist die Bilanzierung für jedes Unternehmen möglich. Verpflichtend ist die Bilanz, wenn ein Betrieb im Handelsregister eingetragen ist. In einer Bilanz wird das Reinvermögen am Jahresende dem vom Jahresanfang gegenüber gestellt.
Egal, ob Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder Bilanz – Buchführung ist für jeden Unternehmer verpflichtend. Die Buchführung im eigenen Haus hat viele Vorteile, denn Sie haben beispielsweise Ihre Zahlen viel besser im Blick.
Möglich ist die Buchführung im eigenen Haus mit kaufmännischen Softwarelösungen von Sage Software. Besonders empfehlenswert sind beispielsweise die Classic Line oder Office Line. Einstiegsprodukte wie der PC-Kaufmann oder GS-Buchhalter von Sage Software bieten kostengünstige Möglichkeiten, die Buchführung von Anfang an effektiv und sicher mit einer Software zu erledigen.
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