Wie Sie den Aufwand für INTRASTAT-Meldungen reduzieren

Für alle Unternehmen, die Warengeschäfte mit dem EU-Ausland von mehr als 300.000 Euro im Jahr betreiben, sind INTRASTAT-Meldungen verpflichtend. Meldepflichtig sind nicht nur EU-Importe oder EU-Exporte, sondern auch andere Warentransaktionen, bei denen Ware ins EU-Ausland geht, wie beispielsweise Leasinggeschäfte.

Das hat seinen Sinn, denn aus den Meldungen errechnet das Statistische Bundesamt die Daten zum innergemeinschaftlichen Handel Deutschlands. Vor der Einführung des EU-Binnenmarktes lieferte die Zollabfertigung die Daten. Dies ist jedoch beim zollfreien Warenverkehr innerhalb der EU nicht mehr möglich.

Die Statistik kommt Ihrem Unternehmen ebenfalls zu Gute. Sie können so später Analysen über die eigene Wettbewerbsfähigkeit und die Preisentwicklung im europäischen Markt durchführen.

Die Erstellung der INTRASTAT-Meldungen bedeutet für Sie zunächst Arbeit. Zu den kaufmännischen Softwarelösungen Classic Line und Office Line von Sage Software gibt es Zusatzpakete, die Ihren Aufwand erheblich reduzieren.

Sage Classic Line und Sage Office Line-Nutzer, die das Zusatzpaket einsetzen, können meldepflichtige Warenbewegungen aus der Auftragsbearbeitung sowie dem Bestellwesen direkt ermitteln und an das Statistische Bundesamt übertragen. Möglich ist dies über das amtliche Formular oder per Datei.

Bei der Sage Office Line haben Sie zusätzlich die Möglichkeit, Warenlieferungen und Wareneingänge in Versende- und Eingangsmeldungen zusammenzufassen.

INTRASTAT-Meldungen müssen bis zum 10. des Folgemonats an das Statistische Bundesamt übermittelt werden. Eine Fristverlängerung ist nicht möglich. Mit der Unterstützung einer professionellen Software ist dies jedoch problemlos möglich.

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